Vorraussetzungen

Wer kann ein Au pair Aufnehmen?

1.) Als Familie gelten Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Alleinerziehende. Als Voraussetzung für die Aufnahme eines Au-pairs gilt, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

2.) In Ihrer Familie muss als Muttersprache Deutsch gesprochen werden. Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.

3.) In besonderen Ausnahmefällen ist auch ein Au pair Aufenthalt in einer ausländischen Familie möglich, in der Deutsch die Umgangsprache ist. Allerdings darf das Au pair nicht mit der Gastfamilie verwandt sein.

Infos  finden Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für arbeit: www.arbeitsagentur.de