Pflichten

Aufnahme des Au pair als gleichgestelltes Mitglied in der Familie

Freie Unterkunft und Verpflegung

Bereitstellung eines eigenen Zimmer zur Verfügung innerhalb der Wohnung/Haus

Möglichkeit für das Au pair mindesten zweimal Wöchentlich an einem Sprachkurs teil zu nehmen

Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden (inklusive Babysitting). 4 Freie Abende in der Woche. Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten

Übernahme von Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls für das Au-pair

Kostenübernahme für die Fahrkarte

Sprachkostenübernahme min.50 Euro pro Monat

Vier Wochen bezahlter Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten. Bei einem kürzerem Aufenthalt mindestens zwei Tage pro Monat. Die Feiertage sind grundsätzlich frei, oder werden durch Freizeit ausgeglichen

Taschengeld in der Höhe von 260,- Euro

Die Gastfamilie gewährleistet, dass das Au pair zu jederzeit die Agentur Stern anrufen darf!

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Infopaket!