Pflichten
Aufnahme des Au pair als gleichgestelltes Mitglied in der Familie
Freie Unterkunft und Verpflegung
Bereitstellung eines eigenen Zimmer zur Verfügung innerhalb der Wohnung/Haus
Möglichkeit für das Au pair mindesten zweimal Wöchentlich an einem Sprachkurs teil zu nehmen
Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden (inklusive Babysitting). 4 Freie Abende in der Woche. Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten
Übernahme von Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls für das Au-pair
Kostenübernahme für die Fahrkarte
Sprachkostenübernahme min.50 Euro pro Monat
Vier Wochen bezahlter Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten. Bei einem kürzerem Aufenthalt mindestens zwei Tage pro Monat. Die Feiertage sind grundsätzlich frei, oder werden durch Freizeit ausgeglichen
Taschengeld in der Höhe von 260,- Euro
Die Gastfamilie gewährleistet, dass das Au pair zu jederzeit die Agentur Stern anrufen darf!
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Infopaket!